Beschluss:

Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung der Zentralbibliothek und beauftragt die Verwaltung mit den Leistungsphasen (Lph.) 4 bis 9 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Baukosten inklusive Inneneinrichtung betragen circa 48.750.000 Euro brutto.
Hinzu kommt ein separater Risikozuschlag von 9.155.000 Euro brutto.

Die abschließende Fertigstellung erfolgt Mitte 2024. Teile der Zentralbibliothek werden planmäßig aber schon früher fertiggestellt und genutzt.

Für die Dauer der Sanierung wird eine befristete Vollzeitstelle bewilligt. Die Stelle soll bei der Amtsleitung der Stadtbibliothek als Stabstelle angebunden werden. Die Stellenbewertung muss noch verwaltungsintern abgestimmt werden und wird daher zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Für den Stellenmehrbedarf ist in 2019 mit Mehraufwendungen im Teilplan 0405-Kulturförderung, Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen von rund 90.000 Euro zu rechnen und für die Jahre 2020 bis 2024 im Umfang von rund 450.000 Euro.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich - im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16  sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von 2.415.636 Euro (Anlage 1). 

Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung (unter anderem Mobiliar, Medientechnik und Leitsysteme) ist über den städtischen Haushalt abzubilden. Die Mittelbereitstellung (insgesamt 7.140.000  Euro brutto, zuzüglich 580.500 Euro brutto anteiliger Risikozuschlag, Anlage 2b) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in den Haushaltsjahren 2021 - 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Nach dem Weiterplanungsbeschluss vom 24.03.2015 wurden bereits 6.837.300 Euro in den Haushalt eingeplant. Diese sind nicht mehr zusätzlich bereit zu stellen.

Die in der vorgenannten Summe enthaltenen anteiligen Baunebenkosten für die Inneneinrichtung (Kosten der Planung, Baubetreuung, Projektleitung und -steuerung) in Höhe von 1.276.000 Euro, beziehungsweise mit Baupreisindex 1.418.797 Euro brutto (Anlage 1), stehen somit im städtischen Haushalt im Teilergebnisplan 0418- Stadtbibliothek bereit.

Die bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen entsprechend den Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2021 ff im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek.

Der Rat der Stadt Köln beschließt eine Sanierung im laufenden Betrieb gemäß dem beigelegten Bauablaufplan (Anlage 5).

Alternative:

Der Rat beschließt auf die Generalsanierung zu verzichten.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass bei einer zeitlich nicht konzentrierten Gesamtbaumaßnahme die nachfolgend aufgeführten unumgänglichen Einzelmaßnahmen

- Ertüchtigung des Brandschutzes, Erweiterung der Brandmeldeanlage,
  Kabelabschottungen in den Wänden und Decken,
- energetische Sanierung von Fassade und Dach des Gebäudes,
- Sanierung und Anpassung der technischen Anlagen
  (wie Aufzug und Elektro) inklusive der Leitungsführung,
- Herstellung der Barrierefreiheit in den Sanitäranlagen
  und Einbau von Leitsystemen,
- Erneuerung des Bibliothekssystems,
- Erneuerung der abgenutzten Bausubstanz und der Einrichtung,
  sowie
- Entfernung gebundener Schadstoffe

im laufenden Betrieb und über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren durchgeführt werden müssen, um einen nachhaltig zumindest sicheren Betrieb des Gebäudes zu ermöglichen.
Im Ergebnis wird trotz der durchzuführenden Einzelmaßnahmen keine nachhaltige und den heutigen technischen Standards entsprechende Bibliothek entstehen. Ebenso kann eine umfängliche energetische Sanierung nur zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Entsprechende Ausführungen werden in Varianten 1a bis 2b auf Seite 6 beschrieben.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig – ohne Votum - in nachfolgende Gremien verwiesen.