Nachtrag: 03.09.2018
Sitzung: 11.09.2018 KuK/0033/2018
Zusatz: (Die Beschlussvorlage wurde bereits mit Sammelumdruck vom 03.09.2018 versendet. Ich bitte die Unterlagen bereitzuhalten.)
(Zugesetzt)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Vorlage: 0027/2018
Beschluss:
Der Rat genehmigt den Entwurf und die
Kostenberechnung für die Generalsanierung der Zentralbibliothek und beauftragt
die Verwaltung mit den Leistungsphasen (Lph.) 4 bis 9 gemäß Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die Baukosten inklusive Inneneinrichtung betragen circa 48.750.000 Euro brutto.
Hinzu kommt ein separater Risikozuschlag von 9.155.000 Euro brutto.
Die abschließende Fertigstellung erfolgt
Mitte 2024. Teile der Zentralbibliothek werden planmäßig aber schon früher
fertiggestellt und genutzt.
Für die Dauer der Sanierung wird eine
befristete Vollzeitstelle bewilligt. Die Stelle soll bei der Amtsleitung der
Stadtbibliothek als Stabstelle angebunden werden. Die Stellenbewertung muss
noch verwaltungsintern abgestimmt werden und wird daher zu einem späteren
Zeitpunkt festgelegt. Für den Stellenmehrbedarf ist in 2019 mit
Mehraufwendungen im Teilplan 0405-Kulturförderung, Teilplanzeile
11-Personalaufwendungen von rund 90.000 Euro zu rechnen und für die Jahre 2020
bis 2024 im Umfang von rund 450.000 Euro.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen
des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung
erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über
entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen
Flächenverrechnungspreises ergäbe sich - im Teilergebnisplan
0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 16
sonstiger ordentlicher Aufwand - eine jährliche Spartenmiete inklusive
Nebenkosten und Reinigung in Höhe von 2.415.636 Euro (Anlage 1).
Die Finanzierung der notwendigen Ausstattung
(unter anderem Mobiliar, Medientechnik und Leitsysteme) ist über den
städtischen Haushalt abzubilden. Die Mittelbereitstellung (insgesamt 7.140.000 Euro brutto, zuzüglich 580.500 Euro brutto
anteiliger Risikozuschlag, Anlage 2b) erfolgt sukzessive nach Baufortschritt in
den Haushaltsjahren 2021 - 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im
Teilfinanzplan 0418-Stadtbibliothek, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen. Nach dem Weiterplanungsbeschluss vom 24.03.2015 wurden bereits
6.837.300 Euro in den Haushalt eingeplant. Diese sind nicht mehr zusätzlich
bereit zu stellen.
Die in der vorgenannten Summe enthaltenen
anteiligen Baunebenkosten für die Inneneinrichtung (Kosten der Planung, Baubetreuung,
Projektleitung und -steuerung) in Höhe von 1.276.000 Euro, beziehungsweise mit
Baupreisindex 1.418.797 Euro brutto (Anlage 1), stehen somit im städtischen
Haushalt im Teilergebnisplan 0418- Stadtbibliothek bereit.
Die bilanziellen Abschreibungen der
Ausstattungskosten und anteiligen Baunebenkosten erfolgen entsprechend den
Beschaffungszeiträumen in den Haushaltsjahren 2021 ff im Teilergebnisplan
0418-Stadtbibliothek.
Der Rat der Stadt Köln beschließt eine
Sanierung im laufenden Betrieb gemäß dem beigelegten Bauablaufplan (Anlage 5).
Der Rat beschließt auf die Generalsanierung
zu verzichten.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass bei einer zeitlich nicht konzentrierten
Gesamtbaumaßnahme die nachfolgend aufgeführten unumgänglichen Einzelmaßnahmen
- Ertüchtigung des Brandschutzes, Erweiterung der Brandmeldeanlage,
Kabelabschottungen in den Wänden und
Decken,
- energetische Sanierung von Fassade und Dach des Gebäudes,
- Sanierung und Anpassung der technischen Anlagen
(wie Aufzug und Elektro) inklusive der
Leitungsführung,
- Herstellung der Barrierefreiheit in den Sanitäranlagen
und Einbau von Leitsystemen,
- Erneuerung des Bibliothekssystems,
- Erneuerung der abgenutzten Bausubstanz und der Einrichtung,
sowie
- Entfernung gebundener Schadstoffe
im laufenden Betrieb und über einen Zeitraum
von 10 bis 15 Jahren durchgeführt werden müssen, um einen nachhaltig zumindest
sicheren Betrieb des Gebäudes zu ermöglichen.
Im Ergebnis wird trotz der durchzuführenden Einzelmaßnahmen keine nachhaltige
und den heutigen technischen Standards entsprechende Bibliothek entstehen.
Ebenso kann eine umfängliche energetische Sanierung nur zu einem späteren Zeitpunkt
durchgeführt werden.
Entsprechende Ausführungen werden in Varianten 1a bis 2b auf Seite 6
beschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – ohne Votum - in nachfolgende Gremien verwiesen.