Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zu dem „Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2014 – 2018 (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

2.    Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales beschließt die als Anlage 2 beigefügte weiterentwickelte Fassung des „Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt“ für den Zeitraum 2019 – 2023.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales im 1. Halbjahr 2023 einen Erfahrungsbericht über das Vergabekonzept sowie einen Vorschlag für ein ggf. weiterentwickeltes Konzept ab 2024 vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollen im Vorfeld die Anwohnerinnen und Anwohner, die Verbände, die Interessengemeinschaften sowie die Veranstalter angehört werden.

 

4.    Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die als Anlage 2 weiterentwickelte Fassung des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:

1) Ziffer 2.2: Die Ausführungen „Public Viewing oder Fan-Park“ entfallen.

2) Als Ziffer 2.3 wird ergänzt:

„Auf den unter 2.1 aufgeführten Plätzen werden keine Public-Viewing-Veranstaltungen zugelassen.“

3) Ziffer 4.1, 11. Spiegelstrich („Verkehrskonzept“) wird wie folgt geändert:

„Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung soll der jeweilige Veranstalter – sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbindung an das Radverkehrsnetz einrichten sowie bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit einer Eintrittskarte die ÖPNV-Nutzung abdecken (sog. Kombiticket).“

4) Ziffer 4.5.3, letzter Satz, wird wie folgt geändert:

„Eine Querungsmöglichkeit des Platzes von dem Fußgängerüberweg Richmodstraße zur Haltestelle Neumarkt ist möglichst auf dem kürzesten Weg zu gewährleisteten.“

5) Ziffer 5.3.1 (Heumarkt) „Zulassungsfähige Veranstaltungen“: Im zweiten Spiegelstrich wird der Zusatz „insbesondere die Opening-Begleitveranstaltungen zu besonderen sportlichen Weltereignissen in Köln“ ersatzlos gestrichen.

6) Ziffer 5.3.4 (Heumarkt) soll ohne Ausnahme wie folgt lauten:

„Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen.“

7) entfällt


8) Ziffer 5.6.4 (Rudolfplatz), 4. Spiegelstrich, wird wie folgt modifiziert:

„Während der Wochenmärkte muss die durchgängige Benutzung des Radweges zwischen Hahnenstraße und Aachenstraße zwingend gewährleistet werden.“

9) Ziffer 6 Entscheidungszuständigkeiten

Ziffer 6.1. ist wie folgt zu ergänzen:

„Der Wirtschaftsausschuss ist bei Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze zu beteiligen.“

Ziffer 7.1. (Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt) ist im Teil 1 wie folgt zu modifizieren:

„An der Entscheidung über Beschlussvorlagen zu Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze, die die Zuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales betreffen (§8 Abs. 1 Ziffer 7a ZuStO) ist die Bezirksvertretung Innenstadt zu beteiligen.“


 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der FDP.