Nachtrag: 28.09.2018

Zusatz: zugesetzt, zugestellt und im Ratsinformationssystem eingestellt

Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Im Wasserfeld“ einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu.

 

Die UNB soll nochmals prüfen, ob anrechnungsfähige Maßnahmen im Wald gefunden werden können. Alternativ ist ein Ersatzgeld festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.