Der Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

 

1.    Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs.3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 08.06.2018 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH versehene Jahresabschluss zum 31.8.2017 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2016 bis 31.8.2017 festgestellt.

 

2.    Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2016 bis zum 31.8.2017 in Höhe von    EUR 811.099,34, der sich aus dem Jahresfehlbetrag 2016/2017 in Höhe von EUR -238.580,54 nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag von EUR 1.044.361,88 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 5.318,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.