Beschluss: geändert beschlossen

II. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in folgender geänderter Fassung, durch die von den in o.a. Vorlage aufgeführten 12 nun folgende 7 Ladenöffnungen zu genehmigen sind:

(1)  Im Stadtteil Severinsviertel dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein (Multimediale Geschichtsmeile).

(2)  Im Stadtteil Neustadt-Süd dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein (Südstadt-Kulturherbst).

(3)  Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein (Rodenkirchener Winterzauber).

(4)  Im Stadtteil Sürth dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein (Weihnachtsmarkt).

(5)  Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein (Braunsfelder Martinsmeile).

(6)  Im Stadtteil Lindenthal dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein (Lindenthaler Winterdorf).

(7)  Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein (Porzer Adventsmarkt).

II.

Der unter I. aufgeführte Beschluss wird auf Basis des gemeinsamen Verständnisses gestellt, dass der grundgesetzlich verbriefte Sonntagsschutz ein hohes Rechtsgut darstellt und dass dementsprechend gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse einzelner Akteure als Sachgrund für die Genehmigung von Ausnahmen nicht ausreicht (siehe BVerwG 8 BN 2.14).

Ferner bleibt festzuhalten, dass vor dem Hintergrund sehr kurzer Umsetzungsfristen im Rahmen eines unterjährigen Antragsverfahrens, nicht ausreichend Zeit für ein qualitatives Beratungs- und Konsensverfahren zur Verfügung stand. Insofern können die nun erfolgten politischen Bewertungen der Anträge auf verkaufsoffene Sonntage keine präjudizierende Wirkung für nachfolgende Bewertungen und Beschlüsse entfalten.

III.

Die Ausschussvorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales und des Wirtschaftsausschusses werden vom Rat gebeten, zeitnah die jeweiligen Fraktionssprecher/innen der in diesen Ausschüssen vertretenen stimmberechtigten Fraktionen sowie die Vertreter/innen von ver.di, DGB, Katholikenausschuss und des evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region zur einer Beratungsrunde einzuladen, in der die Verfahren und Regelungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2019 vor dem Hintergrund der Vorgaben durch die Ratsbeschlüsse vom 28.09.2017 (AN/1419/2017) und vom 07.06.2018 (AN/0928/2018) intensiv erörtert werden sollen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, der Gruppe BUNT und von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.