II. Abstimmung über die so geänderte
Beschlussvorlage
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41
der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in folgender geänderter Fassung,
durch die von den in o.a. Vorlage aufgeführten 12 nun folgende 7 Ladenöffnungen
zu genehmigen sind:
(1) Im Stadtteil Severinsviertel dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein (Multimediale Geschichtsmeile).
(2) Im Stadtteil Neustadt-Süd dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, dem 04.11.2018 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein (Südstadt-Kulturherbst).
(3) Im Stadtteil Rodenkirchen dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein (Rodenkirchener Winterzauber).
(4) Im Stadtteil Sürth dürfen die Verkaufsstellen
am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein
(Weihnachtsmarkt).
(5) Im Stadtteil Braunsfeld dürfen die Verkaufsstellen
am Sonntag, dem 04.11.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein
(Braunsfelder Martinsmeile).
(6) Im Stadtteil Lindenthal dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, dem 16.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein (Lindenthaler Winterdorf).
(7) Im Stadtteil Porz-Mitte dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, dem 09.12.2018, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein (Porzer Adventsmarkt).
II.
Der unter I. aufgeführte
Beschluss wird auf Basis des gemeinsamen Verständnisses gestellt, dass der
grundgesetzlich verbriefte Sonntagsschutz ein hohes Rechtsgut darstellt und
dass dementsprechend gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung das alleinige
Umsatz- und Erwerbsinteresse einzelner Akteure als Sachgrund für die
Genehmigung von Ausnahmen nicht ausreicht (siehe BVerwG 8 BN 2.14).
Ferner bleibt festzuhalten,
dass vor dem Hintergrund sehr kurzer Umsetzungsfristen im Rahmen eines
unterjährigen Antragsverfahrens, nicht ausreichend Zeit für ein qualitatives
Beratungs- und Konsensverfahren zur Verfügung stand. Insofern können die nun
erfolgten politischen Bewertungen der Anträge auf verkaufsoffene Sonntage keine
präjudizierende Wirkung für nachfolgende Bewertungen und Beschlüsse entfalten.
III.
Die Ausschussvorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales und des Wirtschaftsausschusses werden vom Rat gebeten, zeitnah die jeweiligen Fraktionssprecher/innen der in diesen Ausschüssen vertretenen stimmberechtigten Fraktionen sowie die Vertreter/innen von ver.di, DGB, Katholikenausschuss und des evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region zur einer Beratungsrunde einzuladen, in der die Verfahren und Regelungen für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2019 vor dem Hintergrund der Vorgaben durch die Ratsbeschlüsse vom 28.09.2017 (AN/1419/2017) und vom 07.06.2018 (AN/0928/2018) intensiv erörtert werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, der Gruppe
BUNT und von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke. und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.