Beschluss:
Vorlage wurde geschoben auf Sitzung 10.12.2018
Bis zum 30.11.2018 sollen folgende Fragen von der Verwaltung beantwortet
werden:
- Es handelt sich um den Straßenausbau Kreisverkehr Vitalisstraße /
Stolberger Str. und Zu- und Abfahrten. Beschluss im VA 14.12.2012. Können
die entsprechenden Pläne der BV vorgelegt werden?
- In welcher Höhe belaufen sich die Entflechtungsmittel?
- Wenn eine Straße in das Hauptstraßennetz des GVKs eingeordnet wird,
wer hat dann die Zuständigkeit? BV oder VA?
- Wenn die Zuständigkeit in VA fällt, welchen Straßen im
Rahmenplanungsgebiet bzw näheres Umfeld werden dann in die Zuständigkeit
der BV als Ausgleich übertragen?
Zum Beispiel: Maarweg zwischen Stolberger Straße und Aachener
Straße? Ein oder mehrere Vorschläge sind der BV vorzulegen.
- Hat die Verwaltung die Absicht auch die Stolberger Straße zwischen
Josef-Lammerting-Allee und Oskar-Jäger-Straße auch zu „örtliche
Hauptstraßen“ umzuwidmen?