Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz
bittet in der Sitzung am 26.04.2018 um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Frage:
„Die Antwort der Verwaltung zur plötzlichen
Verengung des Fahrrad-Schutzstreifens auf der Frankfurter Straße lautet: „im Bereich
der Verengung am engsten Punkt (ist der Schutzstreifen) nur ca. 0,90 m breit.
Die Verwaltung prüft, den Schutzstreifen dort zu verbreitern und die
Erkennbarkeit der Einengung z. B. durch Pfosten zu erhöhen.“ Der „engste Punkt“
vor Ort ist deutlich unter 90 cm (siehe hierzu das Bierkästen-Foto). Da
sich bis heute vor Ort nichts geändert hat, fragen wir nach den ausstehenden
Prüfungs-Ergebnissen und warum die Maße von Fahrbahnen vor Ort deutlich
geringer sind als von der Verwaltung angegeben?“
Antwort der
Verwaltung:
Der Schutzstreifen ist auf Höhe der Ausbuchtung 90 cm breit. Die Breite wird hierbei von der Außenkante der Markierung bis zur Bordsteinkante gemessen. Um den Schutzstreifen zu verbreitern, muss ein Schacht der Telekom verlegt werden. Laut Aussage der Telekom kann der Schacht entfernt werden. Ein Abbruch-Auftrag wurde von der Telekom bereits intern erteilt. Zu einem genauen Zeitpunkt des Abbruchs kann die Telekom zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben machen.
2.
Frage:
„Die Antwort der Verwaltung zur Lage der
Querungshilfe „Fasanenweg“: „auf der westlichen Seite entspricht die Fahrbahnbreite
3,25 m.“ Warum messe ich vor Ort nur 2,80 m? Kann die Verwaltung
eine Nachmessung veranlassen? Gibt es hierzu Hinweise, Meldungen, Beschwerden
oder Unfallmeldungen von Bürgern, Verkehrsteilnehmern oder Polizei, die auf
eine Engstelle hinweisen und auch von dieser verursacht werden kann?“
Antwort der
Verwaltung:
Die Fahrbahnbreite auf Höhe der Querungshilfe Fasanenweg beträgt 3,25 m. Die Breite wird vom Bordstein der Querungshilfe bis zum Bordstein des Gehwegs gemessen, der Rinnstein ist Teil der Fahrbahn und wird daher mitgemessen.
Der Verwaltung liegen keine Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu der Querungshilfe vor. Die Querungshilfe ist laut Aussage der Unfallkommission keine Unfallhäufungsstelle.
3.
Frage:
„Warum wurde auf einem Ortstermin am
21.02.2017 mit der Verwaltung und Vertretern der SPD das Entfernen eines
Parkplatzes veranlasst; vor der Fußgänger-Querungshilfe „Fasanenweg“ durch eine
Sperrmarkierung? (Siehe den Ausschnitt aus der Straßenskizze des
Fahrradbeauftragten) Welchen Anlass gab es für den Ortstermin Verwaltung + SPD
und wurden weitere Fraktionen eingeladen?“
Antwort der
Verwaltung:
Der Ortstermin wurde auf Wunsch der SPD durchgeführt, um Verbesserungen an der Querungshilfe anzuregen.
Der Parkplatz vor der Querungshilfe wurde in eine Sperrfläche umgewandelt, um die Sichtbeziehungen zu verbessern und die Zuführung auf die Querungshilfe zu optimieren. Dies war aus Sicherheitsgründen geboten.
4.
Frage:
„Die Verwaltung antwortet:“ ...wie am runden
Tisch Radverkehr Porz am 01.09.16 vereinbart, laufen zurzeit die Untersuchungen
zur Überprüfung der Verkehrssituation vor Ort. Hierbei werden u.a.
Geschwindigkeitsmessungen, Radverkehrserhebungen und Parkraumuntersuchungen
durchgeführt. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung im kommenden Frühjahr
(2018) mitgeteilt“ Wann werden diese Ergebnisse vorgestellt (auch die Verkehrs-
Datenerhebung aus der 38. KW 2016)? Wird auch das abgehängte Schild auf der
westlichen Seite der Frankfurter Straße (in Höhe der Haus Nummer 101a)
vorgestellt? Wann gibt es die gesamte Vorstellung in der Bezirksvertretung Porz
über die veränderte Verkehrsführung Frankfurter Straße sowie die Vorstellung
der geleisteten Arbeit am runden Tisch Radverkehr Porz durch eine entsprechende
Niederschrift und die Nennung der Mitglieder und ihrer Funktion?“
Antwort der
Verwaltung:
Durch
den Antrag zum Runden Tisch Radverkehr (AN/1297/2017) sind die Rahmenbedingungen für den Runden Tisch festgelegt
worden. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Mitglieder, der
Zeitrahmen sowie, dass ein Protokoll erstellt wird und allen Mitgliedern der
Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt wird.
Zählungen des
Radverkehrs haben ergeben, dass sich im Bereich der Schutzstreifenmarkierungen
sich die Radverkehrszahlen nach erfolgter Markierung von
etwa 200 auf
etwa 400 Radfahrende verdoppelt haben.
Zudem hat sich die Geschwindigkeit des
motorisierten Individualverkehrs durch die Maßnahme verringert. So sank die
Durchschnittsgeschwindigkeit von 43 km/h vor dem Umbau auf 40 km/h nach dem
Umbau. Vor dem Umbau überschritten 15 % der Kfz die zugelassene
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nach Abschluss der Baumaßnahme überschritten
nur noch 8 % der Kfz die zugelassene Höchstgeschwindigkeit.
Die Demontage des abgehängten Schilds wurde
angeordnet und wird in den nächsten Wochen ausgeführt.
5.
Frage:
„Warum gibt es einen östlichen Fahrrad-
Schutzstreifen entlang der Fußgänger-Querungshilfe „Fasanenweg“, obwohl die
Verwaltung in ihrer Mitteilung zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer schreibt,
dass Fahrradschutzstreifen „vor Querungshilfen den Richtlinien entsprechend aus
Sicherheitsgründen auf einer Länge von ca. 10-15 m vor und nach der
Querungshilfe unterbrochen“(laut Vorlagen- Nummer 3942/2016) werden? Laut
dieser Mitteilung wird vor einer Querungshilfe die Schutzstreifen-Markierung
entsprechend immer schmaler. Warum ist diese einengende
Schutzstreifenmarkierung nicht an der Fußgänger-Querung am Kreisel „Frankfurter
Straße/Nachtigallenstraße/Am Bahnhof“ oder auch am Kreisel
„Nachtigallenstraße/Magazinstraße/Rolandstraße“ gemacht worden?“
Antwort der
Verwaltung:
Ob ein Schutzstreifen im Bereich einer Querungshilfe unterbrochen wird, ist abhängig von der jeweiligen Verkehrssituation vor Ort, wobei die Breite hierbei der maßgebende Faktor ist. Schutzstreifen werden im Bereich von Querungshilfen nur unterbrochen, wenn die Fahrbahnbreite abzüglich der Schutzstreifenbreite weniger als 3,25 m beträgt. Dies ist auf der Ostseite der Querungshilfe Fasanenweg nicht der Fall, trifft aber auf die anderen von der CDU genannten Beispiele zu.
Nachfrage der CDU
Fraktion:
Wo ist in dieser
Vorlage der Vorschlag aus der Vorlage 3915/2016, diese Einengung durch Pfosten
o.ä. sichtbar zu machen?
Weiterhin gibt es
Mailverkehr zwischen der Polizei und dem Fachamt, nach dem es an dieser Stelle
schon zu einem Verkehrsunfall (September 2016) gekommen ist. Was weiss die
Verwaltung darüber und warum stellt sie das nicht dar?