Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung von zwei zusätzlichen Querungsmöglichkeiten auf der Bergisch Gladbacher Straße in Holweide zu prüfen, und zwar
a) etwa auf Höhe Haus-Nr. 499
b) auf Höhe Haus-Nr. 736/738 bzw. 725/729
und zwar möglichst in Form einer Mittelinsel (“Fußgängerfurt“) ohne Zebrastreifen, ähnlich dem Übergang auf Höhe der Sparkassenfiliale. Durch diese Maßnahmen wird den Fußgänger*innen eine sicherere Querung ermöglicht, da die Fahrzeuge oftmals im Pulk aus einer der beiden Fahrtrichtungen kommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.