Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021.
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln sowie der beteiligten Kreise und der Stadt Leverkusen.
Im Hpl.-Entwurf 2019 und der ihm beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.