Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige zahlungswirksame
Aufwendungen und die überplanmäßige Bereitstellung investiver
Auszahlungs-ermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 für den Teilplan 0209 des
Ausländeramtes:
- Im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten – überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 260.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe von 635.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die vorläufige
Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 895.000 EUR erfolgt sowohl durch zahlungswirksame
Wenigeraufwendungen in Höhe von 150.000 EUR im Teilergebnisplan 0104 – IT– und Kommunikationsdienste – Teilplanzeile 16 – sonstige
ordentliche Aufwendungen als auch durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in
Höhe von 745.000 EUR im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft,
Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
- Investive
Mehrauszahlungen in Höhe von 70.000 EUR im Teilfinanzplan 0209 – Ausländerangelegenheiten,
Teilplanzeile 9 - Auszahlungen für
den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0209-0-0001 -
Beschaffung bewegl. Anlagevermögen.
Die Deckung erfolgt im Haushaltjahr 2018 durch entsprechende investive Minderauszahlung
im Teilfinanzplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 9 - Auszahlungen
für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-0205-0-0100 -
Beschaffung KFZ Verkehrsdienst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.