Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den gegenüber den Leih-, Vor- und Nachlassgebern des Historischen Archivs am 10.11.2016 erklärten Verjährungsverzicht bis Ende 2020 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.