Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.11.2018 FA/0040/2018 |
Zusatz: | Sammelumdruck vom 30.10.2018 |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 3203/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 230 KB | |
![]() | Anlage 1 Wirtschaftsplan 2019 3 MB |
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2019 gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt