Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet im Bereich Blaue-Funken-Weg in der Gemarkung Köln, Flur 33, auf dem Flurstück 266 (ehemalige Stadtmauer) sowie in südwestlicher Verlängerung auf dem Flurstück 348 in einer Breite von ca. 12 m und Länge von ca. 33 m südlich des Blaue-Funken-Weges parallel zum Kartäuserwall  mit einer Größe von ca. 700 m² —Arbeitstitel: Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2) in Köln-Neustadt-Süd—einzuleiten mit dem Ziel, eine bauliche Erweiterung der Vereinsnutzung festzusetzen;

2.    nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung);

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – zugestimmt.