Sitzung: 12.11.2018 AVR/0038/2018
Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 30.10.2018 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3214/2018
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
- nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2019 (Anlage 2) zur Kenntnis.
- stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.