Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 30.10.2018 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln

 

-       nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2019 (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

-       stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.