Nachtrag: 02.11.2018
Sitzung: 12.11.2018 AVR/0038/2018
Zusatz: (zugesetzt am 02.11.2018)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2934/2018
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 für die folgenden Teilergebnispläne des Amtes für öffentliche Ordnung:
1. Im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 140.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 100.000 EUR und nicht zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 475.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
2.
Im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 41.000 EUR in der Teilplanzeile 16 –
sonstige ordentliche Aufwendungen.
3. Im Teilergebnisplan 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 120.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
4. Im Teilergebnisplan 0205 – Verkehrsüberwachung überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 360.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe von 750.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die
vorläufige Deckung der Mehraufwendungen in den Teilergebnisplänen 0201, 0204
und 0204 in einer Gesamthöhe von 1.945.000 EUR erfolgt durch Wenigeraufwendungen
im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20,
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen.
Die Deckung der zahlungswirksamen Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0202 –
Gewerbewesen 0202 – erfolgt teilplanintern durch zahlungswirksame Mehrerträge
in gleicher Höhe in der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.