Beschluss:
1.
Gemäß § 4 c der
Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs.3 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 08.06.2018 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH
versehene Jahresabschluss zum 31.8.2017 sowie der Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr vom 1.9.2016 bis 31.8.2017 festgestellt.
2.
Der Bilanzgewinn
für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2016 bis zum 31.8.2017 in Höhe von EUR 811.099,34, der sich aus dem
Jahresfehlbetrag 2016/2017 in Höhe von EUR -238.580,54 nach Verrechnung mit dem
Gewinnvortrag von EUR 1.044.361,88 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in
Höhe von EUR 5.318,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Der
Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.