Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 83 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen im
Haushaltsjahr 2018 für die folgenden Teilergebnispläne des Amtes für
öffentliche Ordnung:
1. Im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine
Sicherheit und Ordnung überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von
140.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen sowie zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 100.000 EUR
und nicht zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 475.000 EUR in der Teilplanzeile
16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
2. Im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 41.000 EUR in der Teilplanzeile 16 –
sonstige ordentliche Aufwendungen.
3. Im Teilergebnisplan 0204 – Verkehrs- und
KFZ-Wesen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 120.000 EUR in der Teilplanzeile
16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
4. Im Teilergebnisplan 0205 –
Verkehrsüberwachung überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 360.000 EUR in der
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe
von 750.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die vorläufige Deckung der Mehraufwendungen in den
Teilergebnisplänen 0201, 0204 und 0204 in
einer Gesamthöhe von 1.945.000 EUR erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1601 –
Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen.
Die Deckung der zahlungswirksamen Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen 0202 – erfolgt teilplanintern durch zahlungswirksame Mehrerträge in gleicher Höhe in der Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.