Beschluss:
Der
Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2019
gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender
Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städtischen
Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt
Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen
über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben des städtischen
Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.