Beschluss:
1. Der
Rat stimmt der Verlängerung des Spielbetriebs der Bühnen im Interim in den
Spielzeiten 2019/20, 2020/21 und 2021/22 sowie bis Dezember 2022 zzgl.
Nachlaufkosten zu.
Oper
und Kinderoper werden weiterhin das Staatenhaus in Köln Deutz bespielen.
Das Schauspiel wird den Spielbetrieb im Depot in Köln-Mülheim fortsetzen.
Die Tanzgastspiele werden im Staatenhaus
und im Depot stattfinden.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein konkreter Termin zur Übergabe
des Ensembles am Offenbachplatz im IV. Quartal 2022 an die Sparten und ein
neuer Kostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme voraussichtlich erst im 1.
Halbjahr 2019 belastbar dargestellt werden kann.
- Der Interimsspielbetrieb der Bühnen Köln ist derzeit bis zum
31.08.2019 durch Ratsbeschlüsse abgesichert.
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die erforderlichen Mittel für die Verlängerung des Interims von
Oper (Staatenhaus), Schauspiel (Depot) und Bühnenservice bis Dezember 2022
zzgl. Nachlaufkosten in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen
bereits dem Grunde nach vorgesehen sind (1209/2018
– vom Rat beschlossen am 07.06.2018). Der Anteil des Interims am
Betriebskostenzuschuss der Bühnen der Stadt Köln wird in Anlage 1 ausführlich
hinsichtlich Zeitbezug und Verwendung dargestellt und beträgt 28,19 Mio. Euro.
Durch die Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses mittels jeweils für die Spielzeiten aufzustellenden
Wirtschaftsplänen kommt es nicht zu negativen Veränderungen des Haushalts der
Stadt Köln in den Jahren 2019 bis 2022 f.
- Das etablierte Interimscontrolling wird mit der Maßgabe einer
weiterhin sparsamen Bewirtschaftung des Interim fortgesetzt und der
Betriebsausschuss Bühnen regelmäßig auf Basis von Controllingberichten
informiert.
- Der Rat ermächtigt und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen
der Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag als Anlage 1
beigelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge abzuschließen. Soweit
erforderlich werden die entsprechenden Bedarfsfeststellungsbeschlüsse
hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.
- Sollte die Inbetriebnahme und Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zu Beginn der Spielzeit 2022/23 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beauftragt, dem Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat rechtzeitig ein Anschluss- und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum Wiedereröffnungstermin vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.