Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der
Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
den Jahresabschluss zum 31.08.2016 sowie den Lagebericht für das
Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis 31.08.2016 mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom 17.05.2017 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dornbach GmbH fest.
2.
Der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr vom 01.09.2015 bis 31.08.2016
in Höhe von 12.042.494,23 € wird wie
folgt verwendet:
·
Zuführung einer
zweckgebundenen Rücklage 9.635.554,36
€
Sanierung der Bühnen Köln
·
Vortrag auf neue
Rechnung 2.406.939,87
€
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12.042.494,23 €
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- Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
- Dem Betriebsausschuss wird (gem. § 4 EigVO NRW) Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.