Nachtrag: 07.11.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen gem. § 83 GO NW in Höhe von insgesamt 2.922.000 € im Teilplan 0106 - Zentrale Dienstleistungen in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 2.512.000 € und in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen mit 410.000 € im Haushaltsjahr 2018.

 

Die Deckung dieser Mehraufwendungen erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 96.500 € und in der Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen mit 9.200 €, im Teilergebnisplan 0701 - Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit 20.900 € sowie im Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft in Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen mit 2.795.400 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt