Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 – Richtwert, pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ als Rahmenplanung, die den Aktivitäten zur weiteren bedarfsgerechten Ausgestaltung des wichtigen Themenfeldes zugrunde liegt.
(2) legt einen Richtwert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in als zukünftige quantitative Planungsgröße für Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im Rahmen zukünftiger Bebauungsplanverfahren und auch im Sinne einer Selbstverpflichtung in Planungsverfahren nach § 34 BauGB (hier ab einer Flächengröße von 3.000 qm) fest. Die genannte Flächengröße orientiert sich daran, dass die Verwaltung die Bezirksvertretungen vereinbarungsgemäß über Verfahren nach § 34 BauGB ab dieser Größe unterrichtet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.