Nachtrag: 13.11.2018
Sitzung: 13.11.2018 BV7/0042/2018
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1613/2018
Die Hohenstaufenstraße
soll aus beiden Richtungen jeweils hinter der Einmündung der Breitenbachstraße
für die Einfahrt gesperrt werden (Verbot der Einfahrt – StVo Schild Nr. 267 mit
den Erlaubnis-Zusatzschilder 1022-14 Fahrad/Mofa, 1026-32 Linienverkehr,
1026-34 Krankentransporte ). Die Strecke zwischen Steinstraße und Rather Straße
soll ausschließlich für ÖPNV, Rettungsfahrzeuge und Fahrräder/Mofas durchgängig
befahrbar bleiben. Für alle anderen werden die zwei Teilstücke zur unechten
Einbahnstraße die eine Durchfahrt verhindert aber eine zurückfahren auf
gleicher Strecke ermöglicht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen.