Nachtrag: 13.11.2018

Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Hohenstaufenstraße soll aus beiden Richtungen jeweils hinter der Einmündung der Breitenbachstraße für die Einfahrt gesperrt werden (Verbot der Einfahrt – StVo Schild Nr. 267 mit den Erlaubnis-Zusatzschilder 1022-14 Fahrad/Mofa, 1026-32 Linienverkehr, 1026-34 Krankentransporte ). Die Strecke zwischen Steinstraße und Rather Straße soll ausschließlich für ÖPNV, Rettungsfahrzeuge und Fahrräder/Mofas durchgängig befahrbar bleiben. Für alle anderen werden die zwei Teilstücke zur unechten Einbahnstraße die eine Durchfahrt verhindert aber eine zurückfahren auf gleicher Strecke ermöglicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.