Beschluss:

Der Integrationsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:

1.    Der Rat beschließt das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase II) (siehe Anlage 1) auf der Grundlage

·         des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016),

·         des sozialraumspezifischen ISEKs „Blumenberg; Chorweiler und Seeberg-Nord“ (Phase I) (Ratsbeschluss 18.05.2017, Vorlage-Nr. 0743/2017)

·         und des Entwicklungskonzeptes Chorweiler (Ratsbeschluss vom 11.07.2017, Vorlage-Nr. 1070/2017).

 

Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

 

2.    Der Rat beschließt die Erweiterung des Finanzbudgets für das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“, welches im Rahmen des Leitkonzeptes in Höhe von 77,3 Mio. € beschlossen wurde (Vorlage-Nr. 2899/2016). Der beschlossene Finanzrahmen von 77,3 Mio. € ist um  für die zusätzlichen Maßnahmen aus dem fortgeschriebenen ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ zu erhöhen, sodass insgesamt 97,2 € im Zeitraum bis 2029 für das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ bereitgestellt werden.

 

Für die Maßnahmen, die bis 2022 umgesetzt werden, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 zusätzlich 2,4 Mio. € aufzunehmen. Davon fällt im Haushaltsjahr 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von 130.000 € an, der im Rahmen der Bewirtschaftung gedeckt werden kann. Der Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2020 - 2022 in Höhe von 2,3 Mio. € wird in den kommenden Haushaltsplananmeldungen bedarfsgerecht berücksichtigt.

 

Der restliche Mehrbedarf in Höhe von 17,5 Mio. € fällt in den Jahren nach 2022 an und ist in den kommenden Haushaltsplananmeldungen zu berücksichtigen, sofern die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen.

 

 

3.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2022 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen 2,4 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die bis 2022 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen. Die Kosten sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 berücksichtigt und werden über das vom Rat am 20.12.2016 beschlossene Finanzbudget für das Leitkonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Vorlage-Nr. 2899/2016) abgedeckt.

4.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht ab 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen um eine potentielle Förderung der einzelnen Projekte zu klären. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen 17,5 Mio. € für die zusätzlichen Maßnahmen, die  ab 2023 im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ umgesetzt werden sollen.

5.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs für den Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“.

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des fortgeschriebenen ISEKs, die im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Chorweiler vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Einschränkung zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Die Mitglieder der Ratsfraktionen Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und der FDP nehmen nicht an der Abstimmung teil.