Beschluss:
Der Rat beschließt, gemäß § 17 des Gesetzes
zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG
NRW) vom 15.11.2016 für die Änderung der allgemeinen Regelungen in
Landschaftsschutzgebieten (Ziffer 3.3.1 des Landschaftsplans der Stadt Köln),
in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1), für geschützte Landschaftsbestandteile
(Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmäler (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des
Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 2:
§ den Entwurf der 12. Änderung des Landschaftsplans
Köln (Überarbeitung
der allgemeinen textlichen Festsetzungen für Schutzgebiete und die Streichung
des allgemeinen Baumschutzes) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen,
§ den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen,
§ die Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen:
Nicht anwesend: Frau Albat, Herr Fiedler (beide SPD), Herr Kaspar (FDP)