Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 01 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2019 an den aufgeführten Tagen und Zeiten.
Er beauftragt die Verwaltung, nachträglich von Interessengemeinschaften der Quartiere eingereichte Anträge auf Verkaufsstellenöffnungen für das Jahr 2019, die nicht innerhalb der zeitlichen Vorgaben eingereicht waren, zurückzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen:
Mit 10 Ja-Stimmen (7 CDU, 2 SPD, 1 FWK)
Mit 6 Enthaltungen (5 Grüne, 1 Linke)
Nicht anwesend: Frau Albat, Herr Fiedler (beide SPD), Herr Kaspar (FDP)