Sitzung: 06.12.2018 WA/0035/2018
Zusatz: Der Umdruck erfolgte zur Sondersitzung am 16.11.2018, bitte bereit halten.
Die Anlage 7 wird mit der Einladung versandt.
Die Anlagen 8, 9 und 10 werden als Tischvorlage verteilt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2218/2018
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss
zu fassen:
1.
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der
Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH nach den Maßgaben dieser Vorlage.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen
Schritte zur Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu
veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung,
entsprechende Erklärungen abzugeben.
3.
Der Rat nimmt den Personalüberleitungstarifvertrag
gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.
4.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, eine
Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der sich die Stadt Köln für den Fall der
Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungsunfähigkeit der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH verpflichtet, an die Zusatzversorgungskasse der
Stadt Köln den nach §§ 15, 15a der ZVK-Satzung vorgesehenen
Ausgleichsbetrag unbeschadet des § 15 Abs. 5 der vorgenannten Satzung
sowie die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten zu zahlen. Die
Verpflichtungserklärung soll sich auch auf die laufenden
Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Umlagen, Zusatzbeiträge,
Pflichtbeiträge und Zinsen bei Zahlungsunfähigkeit des ausscheidenden
Mitgliedes erstrecken.
5.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die im
Haushaltsplanentwurf 2019 ff noch auf separaten Sachkonten veranschlagten
Haushaltsmittel in Höhe von 14,7 Mio. € als Betriebskostenzuschuss an
die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH auszuzahlen.
6.
Der Rat betraut die KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des anliegenden
Betrauungsaktes (Anlage 5). Die Betrauung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die
Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH zu leisten.
Der Rat weist die Vertreterin bzw. den
Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH an, die Umsetzung des Betrauungsaktes
in der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sicherzustellen, insbesondere
durch Beschlussfassung in deren Gesellschafterversammlung.
7.
Der Rat billigt den in der Anlage beigefügten
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO, mit dem die reibungslose
Kommunikation zwischen GmbH und Kernverwaltung sichergestellt wird.
8. Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der
herausgehobenen Dienststelle (Punktdienststelle), die unmittelbar dem für
Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat zugeordnet wird, zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung diese Dienst-stelle personell über die geplanten
2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben
optimal, insbesondere bei Genehmigungsverfahren und andere
behördenverbindlichen Prozesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den
Abtei-lungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene
Dienst-stelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und übernimmt
steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit
entsprechenden Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und
ämterübergreifendes Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei
Interessens- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter
Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.
9.
Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen
Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der
Punktdienststelle vorgelegt.
10. Die Zuständigkeitsordnung wird in § 22
Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des Wirtschafts-ausschusses im
Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung - wie folgt ergänzt:
„18. Angelegenheiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“
11.
Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle
Wirtschaftsförderung ist Teil der Geschäftsführung der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH.
12.
Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das
Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als
notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen
Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses nicht verändert wird.
13.
Der Rat beschließt, die Abteilung 804
„Arbeitsmarktförderung“ (ohne den Bereich 804/1 – Existenzgründungsberatung)
dem Geschäftskreis des Dezernats V – Soziales, Integration und Umwelt –
zuzuordnen.
14.
Der Rat beschließt, die herausgehobene
Dienststelle/ Stabstelle Wirtschaftsförderung dem Geschäftskreis des Dezernats
VI zuzuordnen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE