Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1.      Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH nach den Maßgaben dieser Vorlage.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben.

3.      Der Rat nimmt den Personalüberleitungstarifvertrag gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.

4.      Der Rat ermächtigt die Verwaltung, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der sich die Stadt Köln für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungsunfähigkeit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH verpflichtet, an die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln den nach §§ 15, 15a der ZVK-Satzung vorgesehenen Ausgleichsbetrag unbeschadet des § 15 Abs. 5 der vorgenannten Satzung sowie die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten zu zahlen. Die Verpflichtungserklärung soll sich auch auf die laufenden Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Umlagen, Zusatzbeiträge, Pflichtbeiträge und Zinsen bei Zahlungsunfähigkeit des ausscheidenden Mitgliedes erstrecken.

5.      Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die im Haushaltsplanentwurf 2019 ff noch auf separaten Sachkonten veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 14,7 Mio. € als Betriebskostenzuschuss an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH auszuzahlen.

6.      Der Rat betraut die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des anliegenden Betrauungsaktes (Anlage 5). Die Betrauung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu leisten.

Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH an, die Umsetzung des Betrauungsaktes in der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sicherzustellen, insbesondere durch Beschlussfassung in deren Gesellschafterversammlung.

7.      Der Rat billigt den in der Anlage beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO, mit dem die reibungslose Kommunikation zwischen GmbH und Kernverwaltung sichergestellt wird.

8.      Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle (Punktdienststelle), die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat zugeordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese Dienst-stelle personell über die geplanten 2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben optimal, insbesondere bei Genehmigungsverfahren und andere behördenverbindlichen Prozesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den Abtei-lungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene Dienst-stelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und übernimmt steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und ämterübergreifendes Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei Interessens- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.

9.      Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der Punktdienststelle vorgelegt.

10.   Die Zuständigkeitsordnung wird in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des Wirtschafts-ausschusses im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung - wie folgt ergänzt:
„18. Angelegenheiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“

11.   Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle Wirtschaftsförderung ist Teil der Geschäftsführung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.

12.   Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

13.   Der Rat beschließt, die Abteilung 804 „Arbeitsmarktförderung“ (ohne den Bereich 804/1 – Existenzgründungsberatung) dem Geschäftskreis des Dezernats V – Soziales, Integration und Umwelt – zuzuordnen.

14.   Der Rat beschließt, die herausgehobene Dienststelle/ Stabstelle Wirtschaftsförderung dem Geschäftskreis des Dezernats VI zuzuordnen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE