Beschluss:
Der Betriebsausschuss
für den Abfallwirtschaftsbetrieb empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2017 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.