Sitzung: 17.12.2018 FA/0041/2018
Zusatz: in der Sitzung am 19.11.2018 zurückgestellt
Sammelumdruck vom 07.11.2018
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2218/2018
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages:
1. Der Rat beschließt – vorbehaltlich der
Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH nach den Maßgaben der Verwaltungsvorlage in der
Fassung der nachfolgend wiedergegebenen Beschlussempfehlung des
Wirtschaftsausschusses sowie des durch Beschluss des Finanzausschusses
geänderten Gesellschaftsvertrags in der als Anlage beigefügten Fassung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen
Schritte zur Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu
veranlassen und ermächtigt die Ver-treterinnen und Vertreter der Verwaltung,
entsprechende Erklärungen abzugeben.
3. Der Rat nimmt den Personalüberleitungstarifvertrag
gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.
4. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, eine
Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der sich die Stadt Köln für den Fall der
Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungs-
unfähigkeit
der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH verpflichtet, an die
Zu-satzversorgungskasse der Stadt Köln den nach §§ 15, 15a der ZVK-Satzung
vorge-sehenen Ausgleichsbetrag unbeschadet des § 15 Abs. 5 der vorgenannten
Satzung sowie die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten zu zahlen. Die
Verpflichtungser-klärung soll sich auch auf die laufenden
Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Um-lagen, Zusatzbeiträge,
Pflichtbeiträge und Zinsen bei Zahlungsunfähigkeit des aus-scheidenden
Mitgliedes erstrecken.
5. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die im
Haushaltsplanentwurf 2019 ff noch auf separaten Sachkonten veranschlagten
Haushaltsmittel in Höhe von 14,7 Mio. € als Betriebskostenzuschuss an die
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH auszu-zahlen.
6. Der Rat betraut die KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des anliegenden
Betrauungsaktes (Anlage 5). Die Betrauung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die
Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu leisten.
Der
Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in
der Gesellschafterversammlung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH an, die
Umsetzung des Betrauungsaktes in der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
sicherzustellen, insbesondere durch Beschlussfassung in deren
Gesellschafterver-sammlung.
7. Der Rat billigt den in der Anlage beigefügten
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO, mit dem die reibungslose
Kommunikation zwischen GmbH und Kernverwaltung sichergestellt wird.
8. Der Rat nimmt die
vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle (Punktdienststelle),
die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat
zugeordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese Dienst-stelle
personell über die geplanten 2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in
enger Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop
Agency ihre Aufgaben optimal, insbe-sondere bei Genehmigungsverfahren und
andere behördenverbindlichen Pro-zesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den
Abteilungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene
Dienststelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und über-nimmt
steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit
entsprechenden Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und
ämterüber-greifendes Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei
Interessens- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter
Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.
9. Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen
Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der
Punktdienststelle vorgelegt.
10. Die Zuständigkeitsordnung
wird in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des
Wirtschaftsausschusses im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeits-ordnung - wie
folgt ergänzt: „18. Angelegenheiten der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH“
11. Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle
Wirtschaftsförderung ist Teil der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.
12. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch
die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus
steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden,
sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert
wird.
13. Der Rat beschließt, die
Abteilung 804 „Arbeitsmarktförderung“ (ohne den Bereich 804/1 –
Existenzgründungsberatung) dem Geschäftskreis des Dezernats V – Soziales,
Integration und Umwelt – zuzuordnen.
14. Der Rat beschließt, die herausgehobene Dienststelle/ Stabstelle Wirtschaftsförderung dem Geschäftskreis des Dezernats VI zuzuordnen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt.
15. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen
Schritte einzuleiten, um § 3 des Gesellschaftsvertrags „Gegenstand des
Unternehmens“ um die Branchen des Dienstleistungssektors, Wissenschaft und
Innovation zu erweitern, so dass auch diese Handlungsfelder Gegenstand der
Wirtschaftsförderung durch die Gesellschaft sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - zugestimmt