Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages:

 

1.    Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH nach den Maßgaben der Verwaltungsvorlage in der Fassung der nachfolgend wiedergegebenen Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sowie des durch Beschluss des Finanzausschusses geänderten Gesellschaftsvertrags in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu veranlassen und ermächtigt die Ver-treterinnen und Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben.

 

3.    Der Rat nimmt den Personalüberleitungstarifvertrag gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.

 

4.    Der Rat ermächtigt die Verwaltung, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der sich die Stadt Köln für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungs-

unfähigkeit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH verpflichtet, an die Zu-satzversorgungskasse der Stadt Köln den nach §§ 15, 15a der ZVK-Satzung vorge-sehenen Ausgleichsbetrag unbeschadet des § 15 Abs. 5 der vorgenannten Satzung sowie die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten zu zahlen. Die Verpflichtungser-klärung soll sich auch auf die laufenden Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Um-lagen, Zusatzbeiträge, Pflichtbeiträge und Zinsen bei Zahlungsunfähigkeit des aus-scheidenden Mitgliedes erstrecken.

 

5.    Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die im Haushaltsplanentwurf 2019 ff noch auf separaten Sachkonten veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 14,7 Mio. € als Betriebskostenzuschuss an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH auszu-zahlen.

 

6.    Der Rat betraut die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des anliegenden Betrauungsaktes (Anlage 5). Die Betrauung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu leisten.

Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH an, die Umsetzung des Betrauungsaktes in der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sicherzustellen, insbesondere durch Beschlussfassung in deren Gesellschafterver-sammlung.

 

7.    Der Rat billigt den in der Anlage beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO, mit dem die reibungslose Kommunikation zwischen GmbH und Kernverwaltung sichergestellt wird.

 

8.    Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle (Punktdienststelle), die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat zugeordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese Dienst-stelle personell über die geplanten 2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben optimal, insbe-sondere bei Genehmigungsverfahren und andere behördenverbindlichen Pro-zesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den Abteilungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene Dienststelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und über-nimmt steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und ämterüber-greifendes Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei Interessens- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.

 

9.    Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der Punktdienststelle vorgelegt.

 

10.  Die Zuständigkeitsordnung wird in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des Wirtschaftsausschusses im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeits-ordnung - wie folgt ergänzt: „18. Angelegenheiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“

 

11.  Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle Wirtschaftsförderung ist Teil der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.

 

12.  Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

 

13.  Der Rat beschließt, die Abteilung 804 „Arbeitsmarktförderung“ (ohne den Bereich 804/1 – Existenzgründungsberatung) dem Geschäftskreis des Dezernats V – Soziales, Integration und Umwelt – zuzuordnen.

 

14.  Der Rat beschließt, die herausgehobene Dienststelle/ Stabstelle Wirtschaftsförderung dem Geschäftskreis des Dezernats VI zuzuordnen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt.

 

15.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten, um § 3 des Gesellschaftsvertrags „Gegenstand des Unternehmens“ um die Branchen des Dienstleistungssektors, Wissenschaft und Innovation zu erweitern, so dass auch diese Handlungsfelder Gegenstand der Wirtschaftsförderung durch die Gesellschaft sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - zugestimmt