Sitzung: 06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1686/2018
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Innenstadt beschließt:
1.
Bei
der Genehmigung von Kirmesveranstaltungen wird den Veranstaltern aufgegeben,
durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise dem Aufstellen von Leitbaken
(Verkehrszeichen 605-10) parallel zur Radwegkante, das verbotswidrige Beparken
von Geh- und Radwegen auf der Siegburger Straße tatsächlich und wirkungsvoll zu
verhindern. Die sinn- und nutzlosen Halteverbotsschilder, die dort üblicher
Weise aufgestellt werden, können entfallen.
2.
Die
Verwaltung nutzt ihre vorhandenen personellen Kapazitäten im Bereich der Verkehrsüberwachung,
um ihrerseits die massiven Ordnungswidrigkeiten (inklusive Wildpinkler) zu
Zeiten der Kirmes zu ahnden und behindernd abgestellte Kraftfahrzeuge sofort
und ausnahmslos abzuschleppen.
3.
Die
Verwaltung erteilt den Veranstaltern der Kirmes keine neue Genehmigung für die
Durchführung des Volksfestes, bis der Beschluss AN/1177/2017 betreffend die
Entfernung der verbotswidrig an der denkmalgeschützten Kehlmauer der Deutzer
Werft angebrachten Stromkästen, vollständig umgesetzt ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.