Nachtrag: 22.11.2018
Sitzung: 22.11.2018 Rat
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1698/2018
I. Abstimmung über den Änderungsantag:
Beschluss:
Punkt 1 Satz 1 wird wie folgt ersetzt:
Quartiersgaragen haben im Sinne moderner Mobilität
künftig auch die Aufgabe von Mobilitätsstationen zu erfüllen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, einen
„Masterplan Mobilitätshäuser“ für alle Stadtteile zu erstellen.
Absatz a) wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung soll aktiv auf städtische Unternehmen wie SWK, GAG, Bestandshalter
und auch auf mögliche private Investoren und Betreiber zugehen.
Wo dies möglich ist, sollen die Stadt und ihre Töchter die Mobilitätshäuser
betreiben. Um für private Investoren und Betreiber Planungssicherheit zu gewährleisten,
ist festzulegen, mit welchen Zuschüssen (insbesondere aus Stellplatzablösemitteln)
private Investoren und Betreiber rechnen können, um die notwendige Planungssicherheit
zu gewährleisten. Ebenso ist darzustellen, bei welchen Mietkonditionen eine
hinreichende Akzeptanz von Quartiersgaragen durch AnwohnerInnen gegeben ist.
Absatz b) wird um folgenden Satz ergänzt
(Fettdruck):
Zusammen
mit der Standortfestlegung ist ein Verkehrskonzept zur Verkehrsoptimierung zu
entwickeln und Maßnahmen zur Attraktivierung des Wohnumfeldes sowie einer
Neuordnung des öffentlichen Raumes für den Umweltverbund vorzulegen. Nicht mehr benötigte oberirdische
Parkflächen, die nicht dem Umweltverbund zugeschlagen werden, sind zu
entsiegeln. Der konsequente Verzicht
auf allgemein verfügbaren Parkraum im unmittelbaren Umfeld des Standortes ist
dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Akzeptanz von Mobilitätshäusern.
Absatz c) wird wie folgt ergänzt (Fettdruck):
Es wird
eine Analyse zur Mitnutzung vorhandener Parkhäuser/Parkflächen durch die AnwohnerInnen
(zeitliche Anmietung durch die Anwohner) erstellt. Hierbei sollen auch
Möglichkeiten zur Öffnung von Kundenparkplätzen und –parkhäusern für Anwohnerinnen
und Anwohner berücksichtigt werden. Die Möglichkeit der Mitnutzung von
bereits vorhandenem, privatem Parkraum ist dabei vorrangig vor dem Neubau von
Mobilitätshäusern zu betrachten.
Neuer Absatz d) wird eingefügt:
Für
bestehende Quartiersgaragen mit einer unzureichenden Auslastung sucht die
Verwaltung gemeinsam mit dem Betreiber nach geeigneten Modellen zur Erhöhung
der Auslastung.
Neuer Absatz e) wird eingefügt:
Weiterhin sind durch die
Verwaltung in Zusammenarbeit mit KVB, Cowelio und anderen Betreibern der
Mobilitätshäuser Konzepte zu entwickeln, wie und zu welchen Konditionen die
Angebote für Kfz-, Motorrad- und Fahrradstellplätze im Sinne eines modernen
Konzepts von Mobilitätshäusern ergänzt werden können.
Dazu zählen insbesondere die Punkte:
·
integrierte Carsharing-Angebote und -Stellplätze
·
zukunftsfähige Ladestationen für E-Mobilität
(Autos, Fahrräder, weitere E-Mobile) inklusive der nötigen Elektro-Infrastruktur
·
umfassendes Angebot für den Radverkehr ( Fahrräder,
E-Bikes, Lastenräder) mit Abstellmöglichkeiten (z.B. auch Fahrradverschläge),
Ladeinfrastruktur (s.o.), Serviceangeboten (z.B. Reparaturständer, Luft,
Werkzeug etc.) und Fahrradverleihdiensten
·
weitere Dienstleistungen über Mobilitätsstationen
·
Mikrologistik als Postdepot (Stichwort „letzte
Meile“)
·
Effiziente Raumnutzung durch zusätzliche
integrierte Grün-, Aufenthalts- und Spielflächen, z. B. auf Dächern
·
Angebote zur Begleitung von Menschen mit
Einschränkungen
Die Stadtverwaltung soll bei ihren Planungen einen ganzheitlichen stadtplanerischen Ansatz verfolgen. Dies beinhaltet auch eine Öffnung für Park & Ride bei Standorten in der Nähe von Stadtbahn- oder S-Bahnhaltestellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. sowie der Gruppe BUNT abgelehnt.