Der Ausschuss
Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt –
vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 – im Teilergebnisplan
0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen fortlaufend ab
dem Haushaltsjahr 2019 die finanzneutrale Umschichtung in Höhe von 6.000 Euro
aus der Institutionellen Förderung der Kölner Gesellschaft für Neue Musik e.V. in
die allgemeinen Projektmittel der Sparte Musik.
Somit erhält die Kölner
Gesellschaft für Neue Musik e.V. fortlaufend ab dem Haushaltsjahr 2019 eine
Institutionelle Förderung von 13.700 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.