Sitzung: 13.12.2018 STA/0037/2018
Zusatz: Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt
Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2034/2018
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt, gemäß § 17 des Gesetzes
zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG
NRW) vom 15.11.2016 für die Änderung der allgemeinen Regelungen in
Landschaftsschutzgebieten (Ziffer 3.3.1 des Landschaftsplans der Stadt Köln),
in Naturschutzgebieten (Ziff. 3.2.1), für geschützte Landschaftsbestandteile
(Ziff. 3.5.1), für Naturdenkmäler (Ziff. 3.4.1) und für den Schutz des
Baumbestandes in der freien Landschaft (Ziff. 3.6.1) entsprechend der Anlage 2:
§ den Entwurf der 12. Änderung des
Landschaftsplans Köln (Überarbeitung der allgemeinen textlichen Festsetzungen für Schutzgebiete
und die Streichung des allgemeinen Baumschutzes) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen,
§ den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu
machen,
§ die Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.