Sitzung: 13.12.2018 STA/0037/2018
Zusatz: Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.
Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 3068/2018
Beschluss:
1. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf 70346/03
für das Gebiet , zurzeit landwirtschaftlich
genutzt südlich der Straßenzüge Hintergasse und Langeler Berg, im Osten
begrenzt durch die Bebauung entlang der Sandbergstraße, im Westen durch die
bestehende Wohnbebauung an der Lülsdorfer Straße und im Süden durch die Grundstücksgrenze
der Wohnbebauung Sandbergstraße 82, in Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel:
Langeler Berg in Köln-Porz-Langel— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;
2. den
Bebauungsplan-Entwurf 70346/03 nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den
Bebauungsplan 70346/03 mit
gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der
Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722)
in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.