Zusatz: Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.
Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

 

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 70346/03 für das Gebiet , zurzeit landwirtschaftlich genutzt südlich der Straßenzüge Hintergasse und Langeler Berg, im Osten begrenzt durch die Bebauung entlang der Sandbergstraße, im Westen durch die bestehende Wohnbebauung an der Lülsdorfer Straße und im Süden durch die Grundstücksgrenze der Wohnbebauung Sandbergstraße 82, in Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel: Langeler Berg in Köln-Porz-Langel— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 4;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf 70346/03 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

3.       den Bebauungsplan 70346/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1 722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-West­falen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.