Beschluss:
1.
Der Rat stellt
gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in
Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den
Jahresabschluss zum 31.12. 2017 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das
Jahresergebnis – nach Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung – beträgt 0,00
Euro.
2.
Dem
Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.