Sitzung: 06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1777/2018
Beschluss:
Die BV Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung mit folgenden Änderungen zu beschließen:
1. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ist in die Beratungsfolge aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD und CDU.
2. Kundenstopper
bis 70 cm Breite, die direkt an der Hauswand aufgestellt werden, bleiben
erlaubnis- und gebührenfrei, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 1,50
m zuzüglich 0,5 m Sicherheitsabstand beträgt. Alle anderen Kundenstopper sind
unzulässig.
3. Die Gebührenerhöhung
für Außengastronomie entfällt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD und CDU (ohne Herrn Micheel-Fischer) und FDP.
4. Die Sondernutzungsgebühren bei Veranstaltungen werden nur bei kommerziellen Veranstaltungen erhoben. Veranstaltungen von nicht überwiegend gewinnorientierten Institutionen, wie z.B. gemeinnützigen Vereinen, Nachbarschaftsinitiativen oder Pfarrgemeinden fallen nicht unter die Gebührenpflicht.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD, Linke und FDP, bei Enthaltung von Herrn Musto.