Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim bedankt sich bei dem Petenten für die Eingabe. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Diepeschrather Straße ist auf Grund der Unauffälligkeit in Bezug auf Geschwindigkeit und Unfällen, sowie des nicht Vorhandenseins einer schützenswerten Einrichtung, nicht möglich. Bezüglich der Lärmbelästigung wird die Verwaltung um Überprüfung gebeten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.