Die Beschlussvorlage 2218/2018 der Verwaltung wird in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt:

I.

Zu Ziffer 1 des Beschlusstextes:

Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrags

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags, Anlage 1 der Beschlussvorlage, ist entsprechend den in der Anlage zum Änderungsantrag aufgeführten Änderungen und Ergänzungen zu modifizieren

Anlage 2: Beschreibung der Ziele und Aufgaben 

Den aufgeführten Zielen und Aufgaben wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

a)     Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Marketing“ wird in Hinsicht auf „Event-Management“ wie folgt zur Klarstellung ergänzt:

„Davon ausgenommen ist die Organisation und Bezuschussung von Events, die keinen unmittelbaren Bezug zu den Aufgaben der städtischen Wirtschaftsförderung haben.“

b)     Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Marketing“ wird wie folgt geändert:

Der Text „Wirtschaftslobbyarbeit in Politik und Verwaltung“ wird ersetzt durch:

„Vermittlung der Bedürfnisse der Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung“

c)     Der beschriebene Aufgabenschwerpunkt „Grundstücks-/Immobilienmanagement“ wird wie folgt geändert:

Der Text „Vermarktung kommunaleigener Flächen“ wird ersetzt durch:

„Vermarktung von städtischen Flächen für Gewerbe, Industrie und den Dienstleistungssektor bis zum Eintritt in den behördenverbindlichen Prozess (Übereignung an anzusiedelndes Unternehmen, Beschlüsse der Ratsgremien)“

Der Text „Entwicklung, Initiierung von Flächen- und Projektentwicklung (wie MesseCity, Deutzer Hafen u.a.) wird ersetzt durch:

„Begleitung und Beteiligung an von der Stadt Köln initiierten bzw. geförderten Projekten und Maßnahmen der Flächenentwicklung“

II.

Ziffer 8 des Beschlusstextes wird wie folgt ersetzt:

„Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle (Punktdienststelle), die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat zugeordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese Dienststelle personell über die geplanten 2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben optimal, insbesondere bei Genehmigungsverfahren und andere behördenverbindlichen Prozesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den Abteilungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene Dienststelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und übernimmt steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und ämterübergreifendes Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei Interessens- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.

Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der Punktdienststelle vorgelegt.

Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle Wirtschaftsförderung ist Teil der Geschäftsführung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.“

III.

Als Ziffer 10 wird in den Beschlusstext die folgende Ergänzung der Zuständigkeitsordnung in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des Wirtschaftsausschusses im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung - wie folgt beschlossen:

„18. Angelegenheiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“


Abstimmungsergebnis:

Der Änderungsantrag zu I. wird ohne Votum in den Finanzausschuss gegeben.

Dem Änderungsantrag zu II. und III. wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke zugestimmt.