III. Abstimmung über den Ursprungsantrag
in der geänderten Fassung:
- Ausgehend vom Teilhabechancengesetz (10.
Änderungsgesetz des SGB II) und des Berichts des Jobcenters Köln vom
06.11.2018 wird die Verwaltung beauftragt, die neu geschaffenen
Instrumente und Spielräume des §16i SGB II (Sozialgesetzbuch 2. Teil)
aktiv zu nutzen, um langzeitarbeitslose Menschen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Gegebenenfalls
ist eine Ergänzung durch Mittel aus dem Kommunalen
Beschäftigungsförderungsprogramm KomProArbeit und evtl. eingesparten KdU vorzunehmen.
2.
Der Rat fordert
die Verwaltung sowie die städtischen Unternehmen auf, aktiv Arbeitsverhältnisse
über die Instrumente des §16 i SGB II zu schaffen. Die Verwaltung
wird zusätzlich beauftragt, die Privatwirtschaft über die Nutzung der
Instrumente des § 16i SGB II (Sozialgesetzbuch, 2. Teil) aktiv zu informieren
und zu beraten.
- Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen von In-House-Beauftragungen verstärkt Aufträge
für Dienstleistungen zur allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität
an städtische Gesellschaften zu vergeben mit dem Ziel, darüber
langzeitarbeitslose Menschen über die Instrumente des §16i SGB II in
Arbeit zu bringen.
4.
Die Verwaltung
wird gebeten, die in 2018 nicht verausgabten Haushaltsmittel für KomProArbeit
für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung zu stellen.
5.
Über die Umsetzung ist
regelmäßig in den Fachausschüssen (Ausschuss für Soziales und Senioren und
Wirtschaftsausschuss) zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.