Zusatz: Unterlagen am 13.01.2019 im Umdruck verteilt. Bitte halten Sie diese zur Sitzung bereit.

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der BV Kalk einstimmig zugestimmt.