Sitzung: 24.01.2019 SOZ/0036/2019
Zusatz: Unterlagen am 13.01.2019 im Umdruck verteilt. Bitte halten Sie diese zur Sitzung bereit.
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Vorlage: 3789/2018
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.
2. Der
Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten
Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der
Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der
Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des
ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022
in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den
Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A) mit der Umsetzung der Maßnahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes
„Starke Veedel – Starkes Köln“,
B) die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim
und Neubrück“ wirksam
werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen
Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,
C) mit der Umsetzung der investiven
Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die
zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung
zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Vorbehaltlich der
Zustimmung der BV Kalk einstimmig zugestimmt.