Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, den Wendebereich in der Johanniterstraße (Gemar-kung Rondorf-Land, Flur 42, Flurstücke 1003, 1087) neben dem Grundstück Johanniterstr. 11 in Köln-Godorf als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) zu widmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Wolters, Frau Sandow)