Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt,
das Teilstück der Martinusstraße vom Amselweg bis süd-westlich der Zufahrt zur
Sportplatzanlage (Abpollerung) (Gemarkung Esch, Flur 9, Teilstücke aus
Flurstücken 461, 3029, Flurstücke 462, 2702, 3030, 3031) in Köln-Esch gemäß § 6
Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße ohne Beschränkung
auf eine bestimmte Benutzungsart zu widmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Brandau und
Herrn Wefelmeier (SPD)