Geänderter Beschluss (in der Fassung des Ausschusses Kunst und Kultur):
Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien Szene.
Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 –
Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung.
- Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen.
- Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung.
- Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden.
- Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst.
Anträge können
unterjährig innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Die Anträge werden
in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewilligt.
Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis:
„Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach-und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“.
Mit dieser Beschlussvorlage wird die Vorlage 1234/2018 „Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene“ aufgehoben.
Der Finanzausschuss
schließt sich dem Hinweis des Ausschusses Kunst und Kultur auf eine flexible
Förderpraxis und der Forderung nach einem Bericht zum Ende des Jahres an den
Ausschuss Kunst und Kultur an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt