Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

1.    Der Rat begrüßt das Engagement der ehrenamtlichen Mitglieder insbesondere in den Stadtarbeitsgemeinschaften und beschließt die als Anlage 2 beigefügte 18. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln.

2.    Die Geschäftsordnungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender und der Gremien der Seniorenpolitik sind an die Regelungen der Hauptsatzung anzupassen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Soziales und Senioren eine mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender abgestimmte Richtlinie zur Verwendung des jährlichen Budgets in Höhe jeweils von 10.000 € zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.    Ein zahlungswirksamer Mehraufwand in 2019 in Höhe von 26.672,00 € ergibt sich für den Teilplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilplan 0504.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.