Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 13.12.2018 allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Kalk, sofern kein Zugriff mittels iPad auf die Unterlagen erfolgt, zugesandt.

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1.    Der Rat beschließt das auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ (siehe Anlage 1). Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ und der Anpassung der Maßnahmenkonzeptionen, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden.

Die Maßnahme unter 3.10.1 auf Seite 82 in Höhe von € 50.000,00 ist nicht umzusetzen (Machbarkeitsstudie integrativer Supermarkt in Neubrück), da der Bedarf seit langem unstreitig feststeht und eine Ansiedlung weiterer Versorger lediglich an fehlenden Grundstücken scheitert!

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kostenübersicht hinterlegt sind. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von circa 4 Mio. € sind im Hpl. 2019 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bereits berücksichtigt. Der entstehende Aufwand in den Haushaltsjahren nach 2022 in Höhe von circa 3,1 Mio. € wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A)   mit der Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ auf Basis des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“,

B)   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, die im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ wirksam werden, der Bezirksvertretung Kalk vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren,

C)   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum „Ostheim und Neubrück“. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Kalk ohne Einschränkung zustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.