II. Vorlage in geänderter Fassung

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) in Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09.1991 bzw. 09.09.1991 die Federführung für die Umsetzung der Kapazitätserweiterungen durch die Verlängerung der Bahnsteige an den in Anlage 2 und 3 aufgeführten Haltestellen zu übertragen.

In diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als Anlage 1 beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen.

2. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die KVB für die Kapazitätserweiterungen durch die Verlängerung der Bahnsteige an den in Anlage 2 und 3 aufgeführten Haltestellen der Linien 4 und 13 zunächst die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI 2013)) erarbeitet, die Förderung sicherstellt und die notwendigen Genehmigungen beantragt.

Langfristig kann eine Verlängerung der Bahnsteige der Linie 4 zum Betrieb in Dreifachtraktion notwendig sein. Um dies nicht zu verbauen, sind die Bahnsteigverlängerungen, dort wo möglich, direkt erweiterbar für eine spätere Dreifachtraktion erweiterbar zu planen.

Mittelfristig wird als weitere Kapazitätserweiterung ein 5-Minuten Regelbetrieb der Linie 13 angestrebt, um die Innenstadtlinien und –verknüpfungshaltestellen mit einem attraktiven Angebot im Zuge des Gürtels zu entlasten. Die KVB werden aufgefordert, alle dafür nötigen Maßnahmen, z.B. zum Umbau der rechtsrheinischen Endhaltestelle und zur Erweiterung des Fuhrparks einzuleiten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.