II. Vorlage in geänderter Fassung
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) in
Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09.1991 bzw. 09.09.1991 die
Federführung für die Umsetzung der Kapazitätserweiterungen durch die
Verlängerung der Bahnsteige an den in Anlage 2 und 3 aufgeführten Haltestellen
zu übertragen.
In
diesem Zusammenhang beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung, den als
Anlage 1 beigefügten Nachtragsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB
abzuschließen.
2.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die KVB für die Kapazitätserweiterungen
durch die Verlängerung der Bahnsteige an den in Anlage 2 und 3 aufgeführten
Haltestellen der Linien 4 und 13 zunächst die Entwurfsplanung einschließlich
Kostenberechnung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure 2013 (HOAI 2013)) erarbeitet, die Förderung sicherstellt und die
notwendigen Genehmigungen beantragt.
Langfristig kann eine Verlängerung der Bahnsteige der
Linie 4 zum Betrieb in Dreifachtraktion notwendig sein. Um dies nicht zu
verbauen, sind die Bahnsteigverlängerungen, dort wo möglich, direkt erweiterbar
für eine spätere Dreifachtraktion erweiterbar zu planen.
Mittelfristig wird als weitere Kapazitätserweiterung
ein 5-Minuten Regelbetrieb der Linie 13 angestrebt, um die Innenstadtlinien und
–verknüpfungshaltestellen mit einem attraktiven Angebot im Zuge des Gürtels zu
entlasten. Die KVB werden aufgefordert, alle dafür nötigen Maßnahmen, z.B. zum
Umbau der rechtsrheinischen Endhaltestelle und zur Erweiterung des Fuhrparks
einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.