Beschluss:
Der
Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den
Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung fest (Anlage 1).
Der
Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögensplan 2019 erforderlich ist, wird auf 269,1 Mio. Euro festgesetzt. Die
Betriebsleitung wird ferner in Höhe von 50,9 Mio. Euro zum Abschluss von
Verpflichtungen für investive Maßnahmen ermächtigt, die in künftigen Jahren zu
Ausgaben führen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das
Wirtschaftsjahr 2019 auf 75,0 Mio. Euro
festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.