Beschluss: Kenntnis genommen

Auf Nachfrage von Herrn Pfeifer und in einer kurzen Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Timmer, RM Breite, RM Sommer und Herrn Maedge wird deutlich, dass Erbbaurechtsverträge insbesondere bei Kreditverhandlungen mit Banken vorteilhafter sind als langfristige Mietverträge. Herr Timmer macht aber deutlich, dass die Überlegung Erbbaurechts- oder Mietvertrag im Einzelfall geprüft und entschieden wird.

 

Kenntnis genommen