Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat
beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke
Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016)
erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ (Ratsbeschluss vom
18.05.2017, Vorlage-Nr. 1381/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ wird um die Maßnahmen
„Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ (Anlage 1) und
„Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ (Anlage 2)
fortgeschrieben.
2.
Der Rat
beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzlichen
Einzelmaßnahmen im Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und
Buchforst“, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt
sind (siehe Anlage 3). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden
Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die
Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten
Förderzugang sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten.
Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven
Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme „Umbau, Modernisierung und
Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ 5.036.370 Euro und für die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ 979.400 Euro. Im
Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ soll die
Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ bis
2023 und die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ bis 2022 umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme
werden zum Haushaltsplan 2020 ff. angemeldet.
3.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen investiven
Maßnahmen (Anlage 1 und 2) „Umbau,
Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung
Kulturbunker Mülheim“ im Sozialraum. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit der Anpassung der
Maßnahmenkonzeption beauftragt, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den
Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen
Anpassungen erforderlich werden. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage
von Beschlussvorlagen zu den genannten investiven Maßnahmen, sofern die zuständigen
Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen.
4.
Der Rat
nimmt die in Anlage 4 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des vom Rat im Mai
2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 1381/2017), die notwendig wurden,
- da durch eine Richtlinienänderung sowie die neue
Schwerpunktsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des ESF
während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnahmen die Fördergrundlage
weggefallen ist.
- um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein
angemessenes Verhältnis von städtebaulichen nachrangigen konsumtiven
Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen.
- um die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu
können.
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, laufend Fördermöglichkeiten
zur weiteren Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenprogramms für den Sozialraum
„Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“, ggfs. auch
alternative Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt