Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ (Ratsbeschluss vom 18.05.2017, Vorlage-Nr. 1381/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ wird um die Maßnahmen „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ (Anlage 1) und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ (Anlage 2) fortgeschrieben.

 

2.    Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzlichen Einzelmaßnahmen im Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 3). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbereitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungsermächtigungen betragen für die Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ 5.036.370 Euro und für die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ 979.400 Euro. Im Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ soll die Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ bis 2023 und die Maßnahme „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ bis 2022 umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme werden zum Haushaltsplan 2020 ff. angemeldet.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen investiven Maßnahmen (Anlage 1 und 2) „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses MüTZe“ und „Modernisierung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ im Sozialraum. Darüber hinaus wird die Verwaltung mit der Anpassung der Maßnahmenkonzeption beauftragt, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern aufgrund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage von Beschlussvorlagen zu den genannten investiven Maßnahmen, sofern die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Mülheim ohne Einschränkung zustimmen.

4.    Der Rat nimmt die in Anlage 4 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des vom Rat im Mai 2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 1381/2017), die notwendig wurden,

  1. da durch eine Richtlinienänderung sowie die neue Schwerpunktsetzung des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des ESF während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnahmen die Fördergrundlage weggefallen ist.
  2. um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein angemessenes Verhältnis von städtebaulichen nachrangigen konsumtiven Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnahmen zu erreichen.
  3. um die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu können.

zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, laufend Fördermöglichkeiten zur weiteren Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenprogramms für den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“, ggfs. auch alternative Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und zu nutzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt