geänderten Beschluss:

 

Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe.

 

Medizinische Notfallversorgung ist Daseinsvorsorge. Die Kölnerinnen und Kölner haben Anspruch auf eine umfassende, flächendeckende und wohnortnahe medizinische Grundversorgung in Köln. Das Thema der Neuorganisation der ambulanten Notdienstpraxen soll an die Verwaltung verwiesen werden mit dem Auftrag, Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und anderen diesbezüglich relevanten Gremien zu führen und darauf hinzuwirken, dass sowohl die Anzahl wie auch die Verteilung der Notdienstpraxen (z.B. Notfallpraxis Chorweiler) im gesamten Stadtgebiet verbessert wird oder andere vergleichbare adäquate Lösungen gefunden werden. Über das Ergebnis soll die Verwaltung eine Rückmeldung an den Gesundheitsausschuss wie auch den Hauptausschuss und den Beschwerdeausschuss geben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.