Nachtrag: 23.01.2019
Sitzung: 05.02.2019 BA/0034/2019
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0250/2019
geänderten Beschluss:
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe.
Medizinische
Notfallversorgung ist Daseinsvorsorge. Die Kölnerinnen und Kölner haben
Anspruch auf eine umfassende, flächendeckende und wohnortnahe medizinische
Grundversorgung in Köln. Das Thema der Neuorganisation der ambulanten Notdienstpraxen
soll an die Verwaltung verwiesen werden mit dem Auftrag, Gespräche mit der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und anderen diesbezüglich relevanten
Gremien zu führen und darauf hinzuwirken, dass sowohl die Anzahl wie auch die
Verteilung der Notdienstpraxen (z.B. Notfallpraxis Chorweiler) im gesamten
Stadtgebiet verbessert wird oder andere vergleichbare adäquate Lösungen
gefunden werden. Über das Ergebnis soll die Verwaltung eine Rückmeldung an den
Gesundheitsausschuss wie auch den Hauptausschuss und den Beschwerdeausschuss geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.